Erster provisorischer Brautag – Freitag 23.10.2020
Am Freitag, trafen wir uns zum ersten gemeinsamen Bierbrauen. Das Hauptzollamt wurde informiert. Wasser, Malz, Hopfen, Hefe lagen bereit. Mithilfe von drei großen Töpfen haben wir den ersten Sud hergestellt. Alles noch sehr provisorisch. Aber wir fangen an.
Nachdem die Würze mit einem Plattenkühler von 100°C auf 20°C abgekühlt und in den geliehenen Gärbottich gepumpt wurde, kann die obergäriges Hefe zugegeben werden. Nun wird sie den Zucker (Stammwürze in % ist ein Maß für den Zuckergehalt) in Alkohol umwandeln. Wir starten mit 11,5%. Dieser Wert wird immer weiter sinken bis er sich auf einen festen Wert einpendelt. Dann ist der Gärprozesses abgeschlossen.
Gärbottich in der selbatgebauten Kühlzelle Mit der Bierspindel wird die Stamwürze in % gemessen. Hier ein Wert von 6% In der Spindel ist ein Thermometer enthalten. Die Stammwürzewerte müssen auf 20°C umgerechnet werden.
LEADER – Platz 1 auf Projektliste
Hurra! Wer hätte das gedacht. Wir haben einen großen Schritt in Richtung aktives Vereinsleben in Kalkhorst geschafft. Die LAG WMO hat auf ihrer Sitzung vom 15. Oktober 2020 die 9 in diesem Jahr eingegangenen LEADER-Projektanträge nach den festgelegten Projektauswahlkriterien bewertet. Das Verfahren stand unter Aufsicht der Bewilligungsbehörde StALU WM. Der Förderantrag „Kalkhorster Traditionsscheune“ ist in dieser Liste auf Platz 1 gesetzt worden. Damit könne wir davon ausgehen, das wir im Jahr 2021 die beantragte Fördersumme von ca. 100.000,00 Euro erhalten werden.
Kontaktaufnahme mit Hauptzollamt Stralsund 06.10.2020
Recherchen haben ergeben, dass das Hobbybierbrauen erlaubt ist, wenn man dies den Behörden anzeigt. In Mecklenburg-Vorpommern ist die verantwortliche Behörde das Hauptzollamt Stralsund. Der Verein möchte seinen ersten Braugang noch im Jahr 2020 durchführen. Dies wurde dem HZA Stralsund per E-Mail angezeigt. Nun warten wir auf Erlaubnis und Zuteilung einer Registrierungsnummer.
Das Finanzamt Wismar sendet Feststellungsbescheid am 01.10.2020
Durch diesen Feststellungsbescheid können für Spenden an den Verein, welche für die Zwecke des Vereins zugewendet wurden, Zuwendungsbestätigungen gegeben werden. Diese wirken sich für den Spender steuermindernd aus.